Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma
Wolfgang Meyer
Im Dorfe 19
31592 Stolzenau

Stand: 01. Januar 2021

  1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.

  1. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Wolfgang Meyer vor der Erstellung eines Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit.
    Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Wolfgang Meyer mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 1 Monat, beginnend mit dem darauf angeführten Datum.

  1. Der Zeltaufbauplatz muss eben und ausreichend von außen für die Fahrzeuge zugängig sein. Bei extrem schiefen Plätzen muss der Mieter zusätzlich erforderliches Unterbauholz stellen, andernfalls haftet der Mieter für die Kosten der Mehrarbeiten.

  1. Schäden der Vertragspartner, die auf höherer Gewalt beruhen, sind grundsätzlich von keinem der Vertragspartner zu erstatten. Der Mieter wird jedoch von der Verpflichtung der Zahlung des Mietzinses nicht entbunden, wenn infolge nach dem Aufbau eintretenden Sturmes und Unwetter das Zelt zerstört wird oder der Vermieter infolge eintretenden Sturmes nicht in der Lage ist, die Planen aufzuziehen.
    Ferner hat der Mieter für jeden Schaden aufzukommen, und kann sich auch nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn er gegen folgende Anordnungen verstößt:
    a) Der Mieter darf an dem Zustand der ihm übergebenen Zelte keine Änderungen in bautechnischer Hinsicht vornehmen,
    b) Der Mieter hat bei Sturm sämtliche Außeneingänge zu schließen.

  1. Der Mieter haftet für Beschädigungen des Materials wie Gerüst, Planen, Lagerhölzer, Fußböden usw.
    – durch Absägen, Einschlagen von Nägeln oder Beschädigungen durch Feuerwerkskörper usw.,
    – durch anklebende, aufklebende oder sich verfärbende Materialien usw.,
    – durch Klebeband auf den Fußböden
    – für Verfärbungen der Planen
    – Bühnenaufbauten und Bühnentraversen, Lampen und Lautsprechen etc. sind so aufzubauen, dass die Zeltplanen nicht berührt werden.
    – Während der Lindenblütenzeit werden Zelte auf keinen Fall unter Lindenbäumen aufgestellt.

  1. Der Mieter hat sämtliche, dem Vermieter nicht gehörende Gegenstände, die Lichtleitungen, die Dekorationen, Tische, Theken, Stühle usw. bis 8.00 Uhr früh des Tages nach dem Fest aus den Zelten zu räumen bzw. zu beseitigen, andernfalls ist der Vermieter berechtigt, dieses auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen.
    Vor dem Abbau müssen die Zelte sauber übergeben werden.
    Die Fußböden sind von anhaftenden Materialien, wie z. Bsp. Konfetti, Dekorationsartikel (Herzchen, Zahlen usw.), Glitzerdeko, Luftschlangen, Material aus Konfettikanonen usw. zu säubern.
    Andernfalls werden die Mehrkosten der Reinigungsarbeiten dem Mieter in Rechnung gestellt.

  1. Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch einem Dritten gegenüber für Nässeschäden, d. h. für Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel und Schnee, die an den vom Mieter oder einem Dritten in dem Zelt gelagerten Sachen entstehen. Der Vermieter kommt nicht für Inhaltsschäden auf.

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die gesamte elektrische Anlage innerhalb und außerhalb der Zelte, auch die vom Vermieter verlegten Kabel, insbesondere das Zuführen des Stromes und die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durch einen bei dem zuständigen Elektrizitätswerk zugelassenen Elektromeister überprüfen und abnehmen zu lassen. Für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben, haftet der Mieter.

  1. Die Zelte sind für Schneelast nicht berechnet. Bei nennenswertem Schneefall muss das Zeltdach (am besten durch Beheizen) sofort vom Schnee geräumt werden.

  1. Feuerlöscher und Abnahmegebühr gehen zu Lasten des Mieters.

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.
    Die von der Firma Wolfgang Meyer verrechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die Firma Wolfgang Meyer zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma Wolfgang Meyer erwachsenen Kosten zahlen.

  1. Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.

Gerichtsstand ist Stolzenau

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Datenschutzerklärung
Betreff: Aufgabe Zeltverleih

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider müssen wir mitteilen, dass wir ab 2022 keine Festzelte mehr aufbauen werden.

Vor allem gesundheitliche Aspekte und familiäre Gründe haben uns die schwere Entscheidung treffen lassen, im Bereich des Zeltverleihs nicht mehr tätig zu sein.

Extrem steigende Kosten im Bereich Personal, Kraftstoff und Logistik, starke Schwierigkeiten in der Personalfindung und große Planungsunsicherheit nach Corona für den Zeltbetrieb sind weitere stichhaltige Argumente dagegen.

Eine Entscheidung, die uns nach über 80 Jahren Familienbetrieb Zeltverleih Meyer wirklich nicht leicht gefallen ist.

In den vergangenen fast 2 Jahren coronabedingter massiver Einschränkung unseres Geschäftsbetriebes im Zeltverleih haben wir im Geschäftszweig der Baumfällarbeiten weiter investiert und diesen Bereich stärker ausgebaut, so dass wir unser Geschäft nun ganzjährig darauf konzentrieren können:

www.baumservice-nendorf.de

Für zukünftige Feste empfehlen wir folgende Zeltverleihunternehmen:

www.landfleischerei-rode.de, www.partyzeltverleih-rode.de (Zeltverleih Rode, Husum, 05027 / 1237)
www.ww-zeltverleih.de (Zeltverleih Winter & Westermann, Blender, 04233 / 268 )
www.zeltverleih-seewald.de (Zeltverleih Seewald, Rahden, 05771 / 821260 )
www.emigholz-zelte.de (Zeltverleih Emigholz, Dörverden, 04234 / 2677 )

Wir wünschen für die Zukunft alles erdenklich Gute!

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang und Jeannette Meyer

Ok, verstanden!